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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im geschäftlichen Umgang mit allen Vertragspartnern der Firma Gartenbau Helbig mit Sitz in Wildberg. Den entgegenstehenden AGB von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen und bedürfen zur Einbeziehung in den Vertrag der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Helbig Gartenbau. Die AGB gelten sowohl BtoC als auch BtoB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebote

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Das Angebot wird durch die Unterschrift des Auftraggebers auf der Auftragsbestätigung zu einem rechts- verbindlichen Vertrag. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in dem Angebot bzw. Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Die Mehrwertsteuer wird am Ende des Angebots hinzugefügt. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge zum Angebot sind nur mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam. Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt. Bei Auftragserteilung und späterer Auftragsab- wicklung wird das Bauvorhaben nach tagesaktuellen Materialkosten, tatsächlichem Arbeitsaufwand und ggf. nach erneutem Aufmaß abgerechnet. Das Angebot ist für 4 Wochen gültig. Aufgrund der aktuell unbeständigen Preislage auf dem Baustoffmarkt kann keine Preisgarantie für die von uns kalkulierten Preise gegeben werden. Eventuelle Preiskorrekturen behalten wir uns bis zum Ausführungsbeginn vor. Darüber wird der Auftrag- geber rechtzeitig informiert.

 

§ 3 Ausführung

Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen, das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu organisieren und die ggf. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen. Der Auftraggeber hat der Firma Gartenbau Helbig die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber. Die Vergabe des Auftrages (auch anteilig) an Subunternehmer, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerungen durch Dritte (z. B. Materiallieferungen) übernimmt die Firma Gartenbau Helbig keine Haftung. Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt erforderlich, bzw. unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden des Auftragnehmers erst während der Arbeitsdurchführung erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Sofern es sich dabei um unbedingt erforderliche, bzw. unvermeidliche Arbeiten handelt, die eine Kostenüberschreitung von mehr als 15% der Angebotssumme bewirken, muss der Auftraggeber diese vor Durchführung der Maßnahme genehmigen. Nur nach erfolgter Genehmigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mehrkosten zu bezahlen. Ansonsten kann der Auftraggeber wegen dieses Grundes vom Vertrag zurücktreten.

Für diesen Fall sind die bis dahin geleisteten Arbeiten entsprechend zu vergüten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mehrkosten innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu übernehmen.

 

§ 4 Unterlagen/Kalkulationen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserstellung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen oder Lichtbildern behält sich die Firma Helbig Gartenbau das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dienen der Vertragsabwicklung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt im Regelfall nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für die Leistungserbringung ergeben, die vor Angebotsabgabe dem Auftragnehmer nicht bekannt waren. Bei Aufträgen, welche in einer Entfernung von mindestens 50 km Straßenentfernung vom Sitz der Firma in Wildberg (Bulerstraße 65) abgewickelt werden, behält sich der Auftragnehmer ggf. die Erhebung einer Anfahrtspauschale in Höhe von 0,90 €/km pro Kalendertag vor. Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistun-

gen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze. Der Nachweis über Stundenlohnarbeiten und zusätzliche Leistungen und Lieferungen wird dem Auftraggeber umgehend zur Bestätigung vorgelegt. Zahlungen gelten als Anerkennung der erbrachten Leistungen.

 

§ 6 Abnahme

Die Fertigstellung der Leistung wird vom Auftraggeber persönlich und/oder schriftlich in Form der Abschlussrechnung angezeigt.
Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, ist diese innerhalb von 12 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung, als abgenommen. Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen Mängeln hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden zu melden, oder spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB/B §n 7 trägt.

Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit der Abnahme ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Für die Folgen des Zahlungs- verzugs gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere tritt Verzug ohne weitere schriftliche Mahnung ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderten Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für Leistungen die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten. Die Firma Helbig Gartenbau ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung oder Voraus- bzw. Abschlagszahlung zur Materialkostendeckung in Höhe von 30% der Brutto-Gesamtsumme zu verlangen.

Mehrkosten, die dem Auftragnehmer durch Änderungswünsche des Auftraggebers nach Erteilung des Auftrags entstehen, trägt der Auftraggeber in voller Höhe.

 

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt wurde, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist. Für alle durch den Auftragnehmer erstellten Gewerke gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust zu ver- meiden. Nimmt der Auftraggeber das Bauwerk in Benutzung, insbesondere ohne unsere ausdrückliche Freigabe, so gilt das Bauwerk als abgenom- men. Werden Bauwerke vor deren Fertigstellung in Betrieb genommen, so gehen jegliche Gewährleistungsansprüche an uns verloren.
Bei Zahlungsverzug kann die Firma Gartenbau Helbig die Ausführung der Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Auftraggeber vollständig bezahlt ist. Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesonde- re für im Vorfeld erstellte Gewerke, die im Zusammenhang mit den Arbeiten des Auftragnehmers stehen. Von der Gewährleistung ausgeschlos- sen sind höhere Gewalt oder mutwillige Zerstörung. Für etwaige Mängel leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer aufgefülltem Gelände entstehen sowie für Schäden,
die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung bleiben sämtliche Lieferungen – Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und alle Materialien und Leistungen – Eigentum der Firma Gartenbau Helbig, soweit sie mit dem Grundstück noch nicht verbunden sind. Jegliche Bilder, die von dem Bauvorhaben gemacht werden, dienen zu Werbezwecken und dürfen im Internet, auf Flyern oder für jegliche andere Werbemittel der Firma genutzt werden. Personen, Straßenschilder oder Hausnummern, die zur eindeutigen Identifizierung des Auftraggebers führen könnten, werden nicht abgebildet, bzw. bedürfen einer gesonder- ten Genehmigung.

 

§ 9 Duldung und Wegnahme

Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird dieser nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers dulden müssen, dass der Auftrag- nehmer Baustoffe, Bauteile und Pflanzen – auch wenn diese bereits mit Grund und Boden fest verbunden sind – aufnehmen/zurücknehmen darf (Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge). Dafür werden die Stunden ebenfalls berechnet und abzüglich des ausstehenden Betrages in Rechnung gestellt. Die Lieferung sämtlicher Waren und Leistungen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Firma Gartenbau Helbig. Ist die Ware oder Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der zweiten Mahnung bezahlt, sind die Firma Gartenbau Helbig und die Lieferanten berechtigt, diese wieder abzuholen und hierfür das Grundstück des Auftragnehmers zu betreten.

 

§ 10 Schriftform

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder Dritten abzugeben hat, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 11 Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten (HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

 

§ 12 Mündliche Absprachen

Mündliche absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages bzw. der Leistungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragsparteien abgezeichnet wurden.

 

§ 13 Maße & Toleranzen

Für die vorgeschriebenen und vereinbarten Maße gelten die DIN-Toleranzen oder die jeweilige Bearbeitung technisch vorgegebener Abweichun- gen. Abweichungen im Bereich der Dicke, Ebenheit, Materialgüte und Oberflächenbeschaffenheit liegen im Rahmen der Lieferbedingungen des Vorlieferanten. Zeugnisse oder Bescheinigungen sind nicht im Lieferumfang enthalten. Wir haften ebenfalls nicht für Folgekosten durch Mängel, welche durch Vorlieferanten verursacht wurden.

 

§ 14 Gewährleistung bei Pflanzen

Eine Garantie bzw. Gewährleistung für das Anwachsen können wir grundsätzlich nicht übernehmen, da dies außerhalb unseres Einflusses liegt. Für mangelnde Pflege der Pflanzen (wässern, düngen o.ä.) übernehmen wir keine Haftung.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Unsere Firma

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